Tolle GV 2023!

Tolle GV 2023!

Was gibt es schöneres, als das Notwendige mit dem Angenehmen zu verbinden, und dies noch an einem einmalig schönen Ort mit Gleichgesinnten…

Genau so kann die Generalversammlung der EGZ vom 2. Juni 2023 auf dem «Hof Blum» in Samstagern umschrieben werden. Unter freiem Himmel lauschten die 46 anwesenden GenossenschafterInnen dem Bericht zum Geschäftsjahr 2022 und folgten schliesslich bei der Beschlussfassung den Anträgen des Verwaltungsrates einstimmig.

Nach dem statuarischen Teil wurden frische Momo’s serviert und die Anwesenden kamen in den Genuss einer exklusiven Führung durch die aktuelle Kunstausstellung «gift – toxische Geschenke» von Martin Blum. Vielen Dank an alle die dabei waren!

 

   EGZ Tätigkeitsbericht 2022

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Neue Kraftwerke in Horgen und Kloten

Neue Kraftwerke in Horgen und Kloten

 

Was im Sommer 2020 in Thalwil erfolgreich begann, startet nun auch in der Gemeinde Horgen und in der Stadt Kloten.

Die von der EGZ entwickelte «Aktion Kraftwerk» hat den Zubau von Solarstrom für private GrundeigentümerInnen zum Ziel. Mit einem attraktiven «Rundum-Sorglos-Angebot» werden auf geeigneten Dachflächen in der jeweiligen Gemeinde PV-Anlagen gebaut. Dabei wird der produzierte Strom auch vor Ort genutzt. Dafür sorgen neben dem Eigenverbrauch der Anlage-EigentümerInnen auch die Gemeinden, die den Mehrwert des überschüssigen, ins Netz eingespeisten Solarstroms abkaufen und damit den Strommix der eigenen Gebäude und Anlagen ökologisieren. Für die Durchführung der Aktion hat die EGZ von der Energiestadt Horgen soeben den Auftrag erhalten. Die Offensive soll noch in diesem Jahr gestartet werden.

Seit Ende 2022 findet die Initiative der EGZ in der Form eines Franchisings mit der EnergieGenossenschaft Bülach (EGB) im Zürcher Unterland ihre Fortsetzung. Nach der Gemeinde Embrach startet nun auch die Stadt Kloten mit dem Kraftwerk durch.

 

  Wir interessieren uns für die Aktion «Kraftwerk»

  Kraftwerk Zimmerberg (Link)

  Kraftwerk Unterland (Link)

Richti-Solarstrom mit Verlosung

Richti-Solarstrom mit Verlosung

Richterswiler Solarstrom nutzen, gleichzeitig die Kinder- und Jugendarbeit unterstützen und erst noch an einer Verlosung von Einkaufsgutscheinen teilnehmen. Genau das geht – mit der Solarvignette «Richti Energie 2023» – total lokal für einmalige CHF 75.–!

Die von einem Richterswiler Jungkünstler (www.diggi-graffiti.ch)  entworfene Solarvignette kompensiert den Stromverbrauch von 50 kWh, also den Bedarf eines E-Bikes oder von einem Computer/Tablet für 12 Monate. Der Strom dafür stammt aus Richterswiler PV-Anlagen von EGZ-GenossenschafterInnen. Pro verkaufte Vignette fliessen CHF 15.– in die Kasse des Jugendzentrums «Bürgi» in Richterswil, wo das Geld für die Einrichtung des neuen Discoraums dringend benötigt wird. Jede und jeder, der eine Vignette kauft, kann an der Verlosung von Einkaufsgutscheinen für Richterswiler Fachgeschäfte im Gesamtwert von CHF 500.– teilnehmen. Wir ermitteln die GewinnerInnen von 5 x 100 Franken jeweils Ende Monat März, April, Mai, Juni und Juli 2023. Viel Glück!

 

  Richti Solarstrom-Vignette kaufen

 

Kostenlose Heizungsersatz-Beratung

Kostenlose Heizungsersatz-Beratung

Sehr viele Gebäude werden heute immer noch fossil, also mit Öl und Gas oder elektrisch beheizt. Um die Klimaziele erreichen zu können, müssen diese durch umweltfreundliche Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern ersetzt werden. Das seit 1. September 2022 gültige Energiegesetz im Kanton Zürich zielt in diese Richtung, womit der fossile Heizungsersatz nur noch in Ausnahmefällen zulässig ist. Ein Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem wird dagegen mit attraktiven Förderbeiträgen unterstützt.

Unsere Fachleute unterstützen Sie beim Heizungsersatz mit der gezielten Impulsberatung «erneuerbar heizen». Dank finanzieller Förderung durch den Bund ist diese (meistens) kostenlos. Holen Sie sich jetzt die Entscheidungsgrundlage für ein erneuerbares Heizungssystem!

 

 

 

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Horgen Solar auf dem Vormarsch

Horgen Solar auf dem Vormarsch

Bau von grösseren Solaranlagen mit BürgerInnen-Beteiligung? Genau das macht die Gemeinde Horgen auf dem Dach des Feuerwehrgebäudes bereits zum zweiten Mal, mit grossem Erfolg. Für die Realisierung der neuen PV-Anlage hat Horgen die EGZ beauftragt.

Die 774m2 grosse PV-Anlage, die noch im Frühjahr 2023 ans Netz gehen wird, hat eine Leistung von 162 kWp und wird rechnerisch jedes Jahr Strom für etwa 50 Haushaltungen liefern. Die gut 1'800 zu erwerbenden Anteile waren innert Kürze an Horgnerinnen und Horgner verkauft, die sich dafür über die nächsten 20 Jahre den Solarstrom entsprechend gutschreiben lassen. Mehr Informationen gibt es unter «Horgen Solar».

Selbstverständlich ist auch die EGZ an grösseren Dachflächen interessiert, die sich für ein Crowdfunding oder ein Contracting zum Bau von PV-Anlagen eignen. Dazu bieten wir verschiedene interessante Lösungsansätze.

 

 

  Wir haben ein Dach anzubieten

  Anfrage Crowdfunding/Contracting

Solarvignette 2023

Neue Solarvignetten 2023

Mit dem Kauf von Solarvignetten oder Solarstrom-Zertifikaten der EGZ ökologisieren Sie Ihren eigenen Strommix und unterstützen gleichzeitig den Bau weiterer PV-Anlagen in der Region Zimmerberg. Ab sofort sind die neuen Zertifikate und Vignetten 2023 erhältlich, die jeweils 12 Monate lang sauberen Solarstrom liefern.

Unsere Solarvignetten sind übrigens auch als sinnvolles Geschenk äusserst beliebt – nicht nur an Weihnachten. Und neu können Sie auch Ihre eigene Vignette kreieren und damit auch noch andere Vorteile kombinieren, so wie das Beispiel «Richti Energie 2023» zeigt:  Mit jedem Vignetten-Kauf erhalten Sie die Chance auf den Gewinn eines 500-Franken-Gutscheines der Richterswiler Fachgeschäfte und mit dem Erlös wird zudem die Kinder- und Jugendarbeit in Richterswil unterstützt.

 

  Solarstrom kaufen: Vignette und Zertifikate

  Solarstrom kaufen: individuelle Menge

  Anfrage Photovoltaikanlage

 

 

 

 

 

 

 

Neue EGZ Team Mitglieder

Erfolgreiches Wachsen

Seit fünfeinhalb Jahren sind wir als Energie Genossenschaft Zimmerberg (EGZ) unterwegs, in unserer Region die Energiewende voranzutreiben. Seit 2017 konnten wir rund 300 verschiedene Energieberatungen durchführen, haben zusammen mit lokalen Unternehmen gegen 100 Photovoltaik-Anlagen gebaut, von denen wir heute rund 25 zu unseren Solarstrom-ProduzentInnen zählen dürfen.

Was aus Überzeugung im Kleinen begann, ist stetig gewachsen. Und so haben wir auf den Herbst 2022 unser Team erneut verstärkt, um der zunehmenden Nachfrage nach unseren Diensten und Leistungen entsprechen zu können. Mit Florian Häberli haben wir unser Solarstrom-Team mit einem national und international erfahrenen Fachmann ergänzt. Und im Bereich Energieberatung sind die beiden Umweltingenieure Silvan Bissegger und Merlin Hürlimann verpflichtet worden.

 

  Team EGZ

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Heizungsersatz jetzt planen

Heizungsersatz jetzt planen

Rund dreiviertel aller Gebäude in der Schweiz werden heute immer noch fossil, also mit Öl und Gas oder elektrisch beheizt. Um die Klimaziele erreichen zu können, müssen diese durch umweltfreundliche Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern ersetzt werden. Das seit 1. September 2022 gültige Energiegesetz im Kanton Zürich zielt in diese Richtung, womit der fossile Heizungsersatz (praktisch) nicht mehr zulässig ist. Ein Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem wird dagegen mit attraktiven Förderbeiträgen unterstützt.

Unsere SpezialistInnen unterstützen den Heizungsersatz mit einer gezielten Energieberatung. Dank finanzieller Förderung durch den Bund ist diese meistens kostenlos. Holen Sie sich jetzt die Entscheidungsgrundlage für ein erneuerbares Heizungssystem!

 

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Neues Energiegesetz – jetzt handeln!

Energievorschriften ab 1. September 2022

Ab dem 1. September 2022 gelten im Kanton Zürich neue Energievorschriften.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Neuerungen und Änderungen (Quelle).

Neubauten sind so zu erstellen, dass der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung möglichst tief ist (§10a EnerG). Der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser ist ohne fossile Brennstoffe zu decken (§11 Abs. 1 EnerG).

Neubauten müssen neu einen Teil des benötigten Stroms selber produzieren (§10c EnerG).

Beim Ersatz von Wärmeerzeugern in bestehenden Gebäuden ist ein erneuerbares Heizsystem Pflicht. Ausnahmen sind vorgesehen, falls dies technisch nicht möglich ist oder die erneuerbare Heizung über den Lebenszyklus mehr als fünf Prozent teurer ist als die fossile Alternative. (§11 Abs. 2 bis 4). Verwendung von Biogas ist möglich (§11a EnerG). Für Härtefälle sind Ausnahmen vorgesehen (§11b EnerG).

Bestehende Elektroheizungen sind bis 2030 zu ersetzen (§10b EnerG).

 

   Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Energieberatung