Tschüss Elektroheizung!

Per 1. Januar 2025 ist das Eidgenössische Klima- und Innovationsgesetz (KlG) mit der dazugehörenden Klimaschutz-Verordnung in Kraft getreten. Mit dem KlG werden die langfristigen Klimaziele der Schweiz rechtlich verankert und u. a. auch die vorgesehenen Förderinstrumente präzisiert. Das Bundesparlament hat im vergangenen Dezember das Budget dafür genehmigt. Entsprechend wurde das kantonale Energie-Förderprogramm per 01.01.2025 angepasst. Das Augenmerk der Förderungen liegt bei grossen Heizungsanlagen, beim Ersatz von Elektroheizungen und nach wie vor bei Gebäude-Gesamterneuerungen.

 

Neu: 15'000 Franken Förderung

Der Ersatz von dezentralen Elektroheizungen durch ein erneuerbares Heizungssystem – bei gleichzeitigem Einbau eines hydraulischen Heizverteil-Systems – wird neu mit einem Förderbeitrag von CHF 15'000.– unterstützt. HauseigentümerInnen im Kanton Zürich, welche aufgrund des Energiegesetzes bei der Ersatzpflicht von Elektroheizungen bis 2030 betroffen sind, erhalten nun als Anreiz einen grosszügigen Zustupf für diese kostenintensive Modernisierung.

 

Falls auch Sie Ihre Elektroheizung ersetzen müssen, empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose Heizungsersatz-Beratung (Förderung Bund). Inspirieren lassen können Sie sich im Internet durch Best Practice-Beispiele «Elektro-Heizungsersatz», welche die EGZ kürzlich im Auftrag des Kantons Zürich erstellt hat.

 

 

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