Energiepotenzial und Schutzaspekte gegeneinander abgewogen
Zunächst schafft der Kanton Zürich nun die planerischen Voraussetzungen für die Nutzung der Windenergie: den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan. Mit der Annahme der nationalen Energiestrategie 2050 hat das Stimmvolk 2017 allen Kantonen den Auftrag dazu erteilt. In einem ersten Schritt hat die Baudirektion Gebiete eruiert, in denen es möglich und geeignet wäre, Windenergie zu nutzen (sogenannte Potenzialgebiete). Im Austausch mit den Gemeinden, den Natur- und Landschaftsschutzverbänden, der Energiebranche und dem Bund hat sie deren Eignung überprüft. Der Regierungsrat hat das Energiepotenzial und die Schutzaspekte von insgesamt 52 Potenzialgebieten nun gegeneinander abgewogen. 20 davon beurteilt er als sehr geeignet und schlägt sie zum Eintrag in den kantonalen Richtplan vor. 15 weitere, ebenfalls gut geeignete Gebiete werden als sogenannte Zwischenergebnisse eingetragen. In diesen Gebieten sind noch nicht alle Voraussetzungen für einen definitiven Richtplaneintrag erfüllt. Der Richtplanentwurf liegt nun bis am 31. Oktober 2024 öffentlich auf. Alle Interessierten können sich in dieser Zeit dazu äussern.
Windenergie vom Wädenswiler Berg
Auch wir von der EGZ werden uns natürlich zu den Windplänen im Kanton Zürich äussern, mehr noch. Wir werden uns für eine möglichst rasche und sinnvolle Realisierung stark machen, vor allem natürlich für das Eignungsgebiet oberhalb von Wädenswil, also in «unserer» Region. Berechnungen zur Folge könnten da dereinst drei 220 Meter hohe Windturbinen jährlich rund 30 GWh Strom produzieren, was etwa dem Gesamtbedarf sämtlicher Wädenswiler Haushaltungen entspricht.
Weitere Informationen zum Thema Windenergie im Kanton Zürich: zh.ch/windenergie oder beim Verein Pro Wind Zürich. Und die Unterlagen zur Vernehmlassung gibt es hier.